Seite 3 · Amtsblatt 04/20 vom 7.04.20
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Bodenschätzungen in Nitzschka

In den Gemarkungen Nitzschka und Oelschütz der Stadt Wurzen werden voraussichtlich in den Kalenderwochen 2 bis 6 Nachschätzungsarbeiten gemäß Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz- BodSchätzG) vom 20. 2.2007 (BGBl.I, S.3 50ff)
durchgeführt.
Nachzuschätzen sind landwirtschaftlich genutzte Bodenflächen (§ 2 BodSchätzG) außerhalb der Ortslagen, deren Ertragsbedingungen
und/ oder Nutzungsraten sich nach Abschluss der Bodenschätzung wesentlich und nachhaltig verändert haben ( § Bod SchätzG). Die Nachschätzungsarbeiten werden durch die Bodenschätzungskommission des Finanzamtes Grimma durchgeführt. Laut & 5 BodSchätzG sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen,..., zu dulden.

Örtliche Erhebungsstelle Wurzen