Bodenschätzungen in Nitzschka
In den Gemarkungen Nitzschka und Oelschütz der Stadt
Wurzen werden voraussichtlich in den Kalenderwochen 2 bis 6 Nachschätzungsarbeiten
gemäß Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
(Bodenschätzungsgesetz- BodSchätzG) vom 20. 2.2007 (BGBl.I, S.3
50ff)
durchgeführt.
Nachzuschätzen sind landwirtschaftlich genutzte
Bodenflächen (§ 2 BodSchätzG) außerhalb der Ortslagen,
deren Ertragsbedingungen
und/ oder Nutzungsraten sich nach Abschluss der Bodenschätzung
wesentlich und nachhaltig verändert haben ( § Bod SchätzG).
Die Nachschätzungsarbeiten werden durch die Bodenschätzungskommission
des Finanzamtes Grimma durchgeführt. Laut & 5 BodSchätzG
sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke
verpflichtet, den mit der Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten
jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen
Maßnahmen,..., zu dulden.
Örtliche Erhebungsstelle Wurzen